Länderembargo-Maßnahmen der EU – den Iran nicht aus dem Blick verlieren!

Trotz der alles überschattenden und in ihrer Komplexität durchaus einmaligen Regelungen zur Russischen Föderation sollten Wirtschaftsbeteiligte auch den Iran nicht aus dem Auge verlieren. Obwohl die USA nach wie vor eine strenge Embargolage aufrecht erhalten, wird zunehmend die nach dem EU-Recht im Vergleich zur Vergangenheit noch erleichterte Beschränkungsdichte für Geschäfte genutzt

Auch wenn die Zahlungsabwicklung Problemkreis Nr. 1 mit Blick auf den Iran bleibt und den meisten Aufwand mittlerweile interne Aufklärungs- und Erläuterungsgespräche zu alternativen Zahlungswegen mit der eigenen Hausbank verursachen, so sollte die Beteiligung des Iran am weltpolitischen Geschehen sorgfältig beobachtet werden. Neues Konfliktpotential bot hier nach den iranischen „Kamikaze-Drohnen“ im Ukraine-Konflikt auch die Haltung des Regimes im Zusammenhang mit der Lage in Nahost und die Finanzierung der Terrororganisation Hamas. 

Ob wir – neben einigen personenbezogenen Maßnahmen der EU und der VO (EU) 2023/1529 zu Drohnen-Ausrüstung bzgl. Iran – wieder ein Aufflammen der Wirtschaftsbeschränkungen über den aktuell moderaten Rahmen von Güter- und Dienstleistungsbeschränkungen hinaus erleben werden, bleibt abzuwarten. Der Iran hat seit dem Ausstieg der USA aus dem Joint Comprehensive Plan of Action (JCPOA) sein Atom- und wohl auch Raketenprogramm wieder stark angefeuert. Der im Rahmen des JCPOA eigentlich für den 18.10.2023 vorgesehene „Transition Day“ fiel daher auch nach dem Deeskalationsplan der EU naturgemäß ins Wasser. An diesem Tag sollten eigentlich das Waffenembargo gegen Iran und auch die noch bestehenden wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen im Bereich Träger- und Raketentechnologie fallen, was einen Großteil des länderbezogenen Embargos der VO (EU) Nr. 267/2012 in der aktuellen Fassung ausmacht. Da Iran sich aber an die Abmachungen des Atomabkommens nach Feststellungen der EU-Mitgliedstaaten nicht hält, wurden die bestehenden Sanktionsmaßnahmen verlängert. Aus Sicht Teherans verletzt nun die EU ihrerseits hierdurch die Bestimmungen des JCPOA: "Dieses Vorgehen des Rates der Europäischen Union ist ein klarer Verstoß gegen die Verpflichtungen im Rahmen des JCPOA, und es ist ein Akt der Bösgläubigkeit", war aus Irans Außenministerium zu vernehmen. Alles eine Frage der Perspektive? Das Iran-Embargo wird uns jedenfalls wohl noch länger beschäftigen – wir dürfen gespannt sein, in welcher Gestalt.
 

Link:

Pressemitteilung EU 

Quelle:

European Counsil

 

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