Neue Anträge auf Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs

für bestimmte gewerbliche und landwirtschaftliche Waren

Mit einer am 24.10.2023 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Mitteilung informierte die Kommission darüber, dass ihr Anträge auf Zollaussetzung für die Runde im Juli 2024 übermittelt wurden.

Zollaussetzungen sind eine Ausnahme vom Normalfall (Erhebung des Regelzollsatzes), denn für die Dauer der Aussetzung wird der Regelzoll für unbegrenzte Mengen der eingeführten Waren entweder gar nicht (vollständige Aussetzung) oder nur teilweise (teilweise Aussetzung) erhoben (Antidumpingzölle sind von diesen Aussetzungen ausgenommen). Zollaussetzungen dienen hauptsächlich dazu, es den Unternehmen in der Union zu ermöglichen, Rohstoffe, Halbfertigwaren oder Teile zu verwenden, ohne die Regelzölle des Gemeinsamen Zolltarifs entrichten zu müssen.

Die Liste der Waren, für die eine Zollaussetzung beantragt wird, kann auf der thematischen Website der Kommission (Europa-Website) zur Zollunion abgerufen werden.

Einwände gegen neue Anträge müssen der Kommission über die nationalen Verwaltungen bis spätestens zur zweiten, für den 19.12.2023 anberaumten Sitzung der Gruppe „Wirtschaftliche Tariffragen“ übermittelt werden.

Link:

Mitteilung an die Wirtschaftsbeteiligten

Quelle:

EUR-Lex

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