EU-Kommission veröffentlicht die Version 2024 der Kombinierten Nomenklatur

Am 31. Oktober 2023 hat die EU-Kommission die neueste Version der Kombinierten Nomenklatur (KN) veröffentlicht, die ab dem 1. Januar 2024 gültig ist. 

Die Kombinierte Nomenklatur bildet die Grundlage für die Anmeldung von Waren sowohl bei der Einfuhr als auch bei der Ausfuhr oder für den Fall, dass Waren der Intrahandelsstatistik unterfallen. Sie ermöglicht die Bestimmung des geltenden Zollsatzes von Waren und deren statistische Einordnung. Die Kombinierte Nomenklatur ist damit ein wichtiges Arbeitsinstrument für die Wirtschaft und die Zollverwaltungen. 

Die Kombinierte Nomenklatur wurde mit der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif eingeführt. Sie wird jedes Jahr aktualisiert und als Durchführungsverordnung der Kommission im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die neueste Version ist jetzt als Durchführungsverordnung (EU) 2023/2364 der Kommission im Amtsblatt Serie L verfügbar.

An dieser Stelle sei insbesondere darauf hingewiesen, dass die darauf basierenden Korrelationstabellen des Statistischen Bundesamtes noch nicht veröffentlicht wurden (Stand: 09.11.2023). Diese Gegenüberstellungen werden regelmäßig erst zu Beginn des Folgejahres veröffentlicht. Dennoch sollten Unternehmen bereits jetzt tätig werden, um die Änderungen der Zolltarifnummern fristgerecht zum 01.01.2024 umsetzen zu können. Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/2364 sollte daher auf Änderungen überprüft werden. Ein Teil der Änderungen ist mit einem Stern (★) bzw. einem Quadrat (■) gekennzeichnet. Es ist jedoch zu beachten, dass neben den reinen Zolltarifnummern auch andere Themen geändert wurden, die nur im direkten Vergleich erkennbar sind. 

Folgende Kapitel sind von Änderungen betroffen: 

  • Kap. 08
  • Kap. 20
  • Kap. 29
  • Kap. 39
  • Kap. 50
  • Kap. 56
  • Kap. 59
  • Kap. 70
  • Kap. 85
  • Kap. 90
  • Kap. 94

Wir möchten außerdem hervorheben, dass neben den bloßen Kapiteln auch die Anhänge, hier insbesondere der Anhang 3, teilweise geändert wurden. Ihre Überprüfung sollte sich daher nicht nur auf die Zolltarifnummern beschränken. 

Die Änderungen in den o. g. Kapiteln lassen sich wiederum in folgende Arten von Änderungen unterteilen: 

  • Änderung des Wortlauts der Kapitel/Unterpositionen
  • Hinzufügung/Streichung von Unterpositionen (KN)
  • Neue Zusätzliche Anmerkungen 
  • Änderung des Wortlauts von Anmerkungen 
  • Änderung von Zollsätzen (hier sind insbesondere die Zollsätze betroffen, die bis zum 31.12. befristet reduziert waren und zukünftig zollfrei sind)
  • Zuordnung von Chemikalien zu Unterpositionen (KN) in Anhang 3 anhand der CAS-Nr. (Liste der von der WHO vergebenen internationalen Freinamen (NN) für pharmazeutische Stoffe, für die Zollfreiheit gilt). 

Links:

Durchführungsverordnung (EU) 2023/2364 
Commission publishes the 2024 version of the Combined Nomenclature

Quellen:

EUR-Lex
Europäische Kommission 

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