BFH in Kürze

Steuerfreiheit von ästhetischen Operationen und ästhetischen Behandlungen (BFH, Urt. v. 04.12.2014, V R 33/12 und V R 16/12)

Ästhetische Operationen („Schönheitsoperationen“) sind als umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen anzusehen, wenn der Eingriff aufgrund einer Krankheit, Verletzung oder eines angeborenen körperlichen Mangels erforderlich ist. Darüber ist auf der Grundlage anonymisierter Patientenunterlagen zu entscheiden. Das Regelbeweismaß ist auf eine „größtmögliche Wahrscheinlichkeit“ zu verringern.

Quellen:

BFH, Urt. v. 04.12.2014, V R 33/12

BFH, Urt. v. 04.12.2014, V R 16/12

 

Vorlage der Originalrechnung als Voraussetzung des Antrages auf Vorsteuervergütung nach § 18 Abs. 9 UStG (BFH, Urt. v. 19.11.2014, V R 39/13)

Die Antragsfrist des § 18 Abs. 9 UStG ist eine Ausschlussfrist, die nur durch einen vollständigen, dem amtlichen Muster in allen Einzelheiten entsprechenden Antrag gewahrt wird, wobei dem Antrag die Rechnungen und Einfuhrbelege im Original beizufügen sind. Das Verlangen nach Vorlage der Originalrechnung mit dem Vergütungsantrag kann unverhältnismäßig sein, wenn das Unvermögen des Antragstellers zur fristgerechten Vorlage der Originalrechnung vom Antragsteller nicht zu vertreten ist.

Quelle: BFH, Urt. v. 19.11.2014, V R 39/13

 

Vorsteuerkorrektur bei Rabattgewährung innerhalb einer in einem anderen Mitgliedstaat beginnenden Lieferkette (BFH, Urt. v. 04.12.2014, V R 6/13)

Die Vorsteuerberichtigung nach § 17 Abs. 1 Satz 4 UStG setzt – ebenso wie die des § 17 Abs. 1 Satz 2 UStG – eine Änderung der Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz voraus. Gewährt der in einem anderen Mitgliedstaat ansässige erste Unternehmer einer Lieferkette, der eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung an einen im Inland ansässigen Unternehmer erbringt, dem letzten Unternehmer der Lieferkette einen Rabatt, so ändert sich dadurch weder die Bemessungsgrundlage für die innergemeinschaftliche Lieferung des ersten Unternehmers noch für den damit korrespondierenden innergemeinschaftlichen Erwerb seines Abnehmers.

Quelle: BFH, Urt. v. 04.12.2014, V R 6/13

 

Umsatzsteuerbefreiung für medizinisch indizierte fußpflegerische Leistungen durch Podologen (BFH, Urt. v. 01.10.2014, XI R 13/14)

Bei medizinisch indizierten fußpflegerischen Leistungen i.S. des § 3 PodG, die Podologen erbringen, handelt es sich um umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen, während „selbstindizierte“ Behandlungen keine Heilbehandlungen sind. Als Nachweis des therapeutischen Zwecks von Leistungen können nicht nur ärztliche Verordnungen in Form eines Kassen- oder Privatrezepts dienen, sondern auch andere Unterlagen, die zum therapeutischen Zweck eine vergleichbare Aussagekraft wie ärztliche Verordnungen haben und von Personen stammen, die zur Feststellung des therapeutischen Zwecks befähigt sind. Der Nachweis des therapeutischen Zwecks einer Leistung muss grundsätzlich für jede Leistung gesondert erbracht werden.

Quelle: BFH, Urt. v. 01.10.2014, XI R 13/14

 

Umsatzsteuerliche Begünstigung von Integrationsprojekten (BFH, Urt. v. 24.09.2014, V R 11/14)

Umsatzsteuerliche Begünstigung von Integrationsprojekten – Teilweise Unionsrechtswidrigkeit von§ 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a Satz 1 UStG – Sachlicher Anwendungsbereich von Art. 98 Abs. 2 und 3 MwStSystRL – Erhöhte Sorgfaltsanforderungen an den Prozessbevollmächtigten bei Übersendung fristwahrender Schriftstücke per Telefax

Quelle: BFH, Urt. v. 24.09.2014, V R 11/14

 

Vorsteuerabzug im Regelverfahren bei ungeklärter Ansässigkeit und offenem Umsatzsteuerausweis (BFH, Urt. v. 19.11.2014, V R 41/13)

Ist unklar, ob ein Unternehmer, der Windkraftanlagen im Inland betreibt, im In- oder Ausland ansässig ist, kann er Vorsteuerbeträge im allgemeinen Besteuerungsverfahren geltend machen, wenn er trotz möglicher Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis erstellt hat und er deshalb ohnehin verpflichtet ist, die nach § 14c Abs. 1 UStG geschuldete Umsatzsteuer im allgemeinen Besteuerungsverfahren zu erklären (Anschluss an BFH-Urteil v. 28.08.2013 XI R 5/11, BFHE 243, 51, BStBl II 2014, 497, entgegen Abschn. 18.15 UStAE).

Quelle: BFH, Urt. v. 19.11.2014, V R 41/13

 

Unentgeltlichkeit bei kostenlos ausgeführten Leistungen gegen Vorlage eines zuvor in Umlauf gegebenen Gutscheins (BFH, Urt. v. 19.11.2014, V R 55/13)

Gibt ein Unternehmer einen Gutschein in Umlauf, der dessen Besitzer berechtigt, eine Leistung des Unternehmers kostenlos in Anspruch zu nehmen, liegt in der Regel kein entgeltlicher Leistungsaustausch vor.

Quelle: BFH, Urt. v. 19.11.2014, V R 55/13