Änderungen in der UZK-DelVO

Die EU-Kommission hat am 14. Dezember 2023 die Delegierte Verordnung (EU) 2024/634 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 verabschiedet. Mit dem neuen Gesetz gibt es Klarstellungen in Bezug auf den Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren und Erleichterungen bei Zollförmlichkeiten bezüglich elektronischer Frachtsicherungs- und -ortungsgeräte.
 

Zollrechtlicher Status von Unionswaren bei Umladungen
Die Vermutung des Unionscharakters beinhaltet, dass die Waren das Zollgebiet der Union zwar vorübergehend durch internationale Gewässer oder den internationalen Luftraum verlassen dürfen, ohne ihren Unionscharakter zu verlieren. Das neue Gesetz präzisiert aber, dass es keinen Zwischenstopp außerhalb des Zollgebiets geben darf.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass wenn bei Umladungen außerhalb der Europäischen Union ein neues Beförderungspapier erstellt wird, das ursprüngliche einzige Beförderungspapier beim Wiederverbringen in die Union dem Zoll vorgelegt werden muss. Eine Kopie des Beförderungspapiers ist nicht mehr zulässig.
 

Frachtsicherungs- und Ortungsgeräte können konkludent angemeldet werden
Gemäß der Delegierten Verordnung 2024/634 werden nun auch Frachtsicherungs- und Ortungsgeräte, die in Umschließungen hineingelegt oder daran angebracht wurden abgabenfrei und konkludent ein- und ausgeführt werden.

Wie bei der kürzlich vorgenommenen Anpassung bei Umschließungen, die inzwischen konkludent zur vorübergehenden Verwendung angemeldet werden können, wurden nun auch Frachtsicherungs- und Ortungsgeräte in diese Regelung aufgenommen. Damit ist unter bestimmten Voraussetzungen eine konkludente Anmeldung zur Ausfuhr, zur Wiedereinfuhr als Rückware zum freien Verkehr oder zur vorübergehenden Verwendung und anschließender Wiederausfuhr möglich. 
 

Bewilligung zum zugelassenen Aussteller 
Mit der neuen delegierten Verordnung wurden außerdem die Bewilligungsvoraussetzungen zum zugelassenen Aussteller erweitert, was die Geschäftstätigkeit erleichtert.

Die Delegierte Verordnung 2024/634 wurde am 20. Februar 2024 im Amtsblatt der Union veröffentlicht und trat am 11. März in Kraft.
    
Quelle
Delegierte Verordnung (EU) 2024/634 der Kommission vom 14. Dezember 2023

Ihre Ansprechpartner