BMF zum Umgang mit Veröffentlichungen der EU-Kommission zur praktischen Anwendung des EU-Rechts auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer

Anmerkung zum BMF-Schreiben v. 17.12.2014, GZ IV D 1 - S 7058/14/10004 DOK 2014/1109561

Die EU-Kommission ist in der letzten Zeit dazu übergegangen, die Anwendung von Vorschriften aus neuen Legislativakten des Rates durch umfangreiche Veröffentlichungen auf ihrer Homepage zu begleiten. In den Veröffentlichungen erläutert die EU-Kommission, wie die neuen Vorschriften aus ihrer Sicht anzuwenden sind. Diese Erläuterungen werden mit unterschiedlichen Bezeichnungen veröffentlicht. Bisher liegen folgende Veröffentlichungen vor:

  • Erläuterungen zu den Mehrwertsteuervorschriften für die Rechnungsstellung (Richtlinie 2010/45/EU des Rates);
  • Leitfaden zur kleinen einzigen Anlaufstelle für die Mehrwertsteuer vom 23.10.2013;
  • Erläuterungen zu den Änderungen der EU-Mehrwertsteuervorschriften bezüglich des Ortes von Telekommunikations-, Rundfunk- und elektronischen Dienstleistungen, die 2015 in Kraft treten, vom 03.04. 2014 (Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1042/2013 des Rates) und
  • Informationen für Unternehmen, die sich für die Miniregelung für eine einzige Anlaufstelle (MOSS) anmelden (Zusätzliche Leitlinien – Prüfung der MOSS-Daten).

Bisher war nicht klar, wie die Verwaltung mit diesen Veröffentlichungen umgeht, bzw. welchen Rechtscharakter sie diesen zubilligt. Es liegen bereits die vier o.g. Veröffentlichungen vor. Darüber hinaus hat die EU-Kommission deutlich gemacht, dass sie in der Zukunft Änderungen des EU-Rechts auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer regelmäßig durch entsprechende Veröffentlichungen zur Anwendung der neuen Vorschriften begleiten will.

Das BMF-Schreiben v. 17.12.2014 regelt nunmehr ausdrücklich, dass die Veröffentlichungen der EU-Kommission zur praktischen Anwendung des EU-Rechts auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer keine rechtliche Bindungswirkung haben.

Praxishinweis

Dass BMF-Schreiben gilt sowohl für bereits vorliegende Veröffentlichungen als auch für künftige Ver-öffentlichungen der EU-Kommission. Maßgeblich für die Rechtsanwendung sind nach dem BMF-Schreiben das Umsatzsteuergesetz, die Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung sowie Regelungen im Umsatzsteuer-Anwendungserlass und anderen Verwaltungsanweisungen (die Durchführungsverordnung Nr. 282/2011 zur MwStSystRL als in den EU-Mitgliedstaaten geltendes Recht ist in dem BMF-Schreiben nicht explizit erwähnt, aber dennoch ebenso wie das UStG und die UStDV beachtlich).

Link: BMF-Schreiben v. 17.12.2014, GZ IV D 1 - S 7058/14/10004 DOK 2014/1109561

Quelle: BMF