In eigener Sache: Sind Sie auf den Unionszollkodex (UZK) vorbereitet?

UZK Quick Radar

Sind Sie auf das neue Zollrecht vorbereitet?

Der Zollkodex der Europäischen Union (Unionszollkodex/UZK) wird den derzeit gültigen Zollkodex zum 01.05.2016 ersetzen. Dies bedeutet eine vollständige Reform des zurzeit geltenden Rechts. Grundsätzlich betrifft der UZK alle Unternehmen im grenzüberschreitenden Warenverkehr. Insbesondere sind Unternehmen mit zollrechtlichen Bewilligungen oder Vereinfachungen gefordert, denn mit den Durchführungsvorschriften DA und IA sowie den Übergangsvorschriften des TDA werden schrittweise alle bestehenden zollrechtlichen Bewilligungen neu bewertet. Teilweise sind neue Bewilligungen zu beantragen.

In der Praxis bedeutet dies: Zahlreiche Strukturen und Arbeitsvorgänge müssen geprüft und ggf. an die neue Rechtslage angepasst werden. Ohne ausreichende Bewilligung laufen Unternehmen Gefahr, gegen Rechtsvorschriften zu verstoßen. Auf der anderen Seite bietet der UZK aber auch Chancen, Prozesse zu vereinfachen und Kosten zu sparen.

UZK: Blicken Sie durch?

Wirtschaftsbeteiligte wissen natürlich, wie wichtig es ist, sich frühzeitig mit den komplexen Regeln des UZK auseinanderzusetzen – dennoch herrscht vielfach Ratlosigkeit im Hinblick auf die nahende Zollreform:

  • Welche Bewilligungen sind anzupassen bzw. neu zu beantragen?
  • Wann muss mein Unternehmen handeln?
  • Welche neuen Gestaltungsmöglichkeiten gibt es?
  • Welche Übergangsvorschriften bestehen?
  • Was bedeutet der UZK für ATLAS?
  • Sollte der AEO(-C)-Status (jetzt) noch beantragt werden?

Der UZK Quick Radar bringt Licht ins Dunkel!

Der UZK Quick Radar zeigt Ihnen effektiv und auf den Punkt, wo Handlungsbedarf und Handlungsoptionen bestehen. Wir werfen einen gründlichen Blick auf Ihre Geschäftsprozesse und nehmen die bestehenden zollrechtlichen Bewilligungen und Vereinfachungen unter die Lupe. So können wir mögliche Schwachpunkte, aber auch Chancen ermitteln. In einem Kurzbericht stellen wir die unmittelbaren Auswirkungen durch den UZK auf Ihre zollrechtlichen Bewilligungen/Vereinfachungen dar. Auf Wunsch erarbeiten wir mit Ihnen gemeinsam in einem (optionalen) Workshop einen Fahrplan für die Umstellungsphase und ein praxisgerechtes „Erste-Hilfe-Paket“ – damit Sie dem 01.05.2016 gelassen entgegensehen können!

Ablauf

  • Ermittlung eines Überblicks über die Geschäftsprozesse und die bestehenden zollrechtlichen Bewilligungen/Vereinfachungen
  • Kurzbericht mit dem Handlungsbedarf und den Optionen nach dem UZK
  • Fokus auf Hinweise zum Übergangsrecht und der Umstellungsphase
  • Besprechung der Ergebnisse der Auswertung
  • Gemeinsame Erstellung eines Fahrplans für die Umstellungsphase
  • „Erste-Hilfe-Maßnahmen“ zur Vorbereitung auf die Neubewertung