Internet-Ausfuhranmeldung-Plus (IAA-Plus) – Umsetzung der AES 3.0 Datenanforderungen

Gemäß Artikel 6 des UZK sind Zollanmeldungen und folglich auch Ausfuhranmeldungen elektronisch abzugeben. In Deutschland wird auf Zollseite dazu das elektronische Zollsystem ATLAS eingesetzt. Mit Inkrafttreten des UZK wurde der Umfang der Zollanmeldungen für die Bereiche Einfuhr und Ausfuhr erweitert. Die genauen Vorgaben sind im Anh. B der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 festgelegt. Die Umsetzung dieser Datenanforderungen erfordert neue technische Infrastrukturen, die im Bereich der Ausfuhr durch AES 3.0 implementiert wurden. Für die Umsetzung dieser aktualisierten bzw. neuen Datenanforderungen wurde den Wirtschaftsbeteiligten eine weiche Migrationsfrist bis zum 30.11.2023 gewährt. Seit Anfang Dezember 2023 sind die neuen Datenanforderungen anzuwenden. Nachrichten im Format 2.4 können seit diesem Zeitpunkt nicht mehr verarbeitet werden.  


Es ist zu beachten, dass Unternehmen, die ihre Ausfuhranmeldungen über eine spezielle Software abgeben, in der Regel bereits durch ihre Softwareanbieter über die neuen Datenanforderungen informiert wurden. Allerdings gibt es auch Unternehmen, die nicht über eine spezielle Software verfügen und ihre Ausfuhrzollanmeldung über die kostenlose Anwendung Internet-Ausfuhranmeldung-Plus (fortan: IAA-Plus) abgeben. Diese Unternehmen waren selbst dafür verantwortlich, sich auf die anstehende Änderung vorzubereiten. Die Spezifikationen sind in den folgenden Dokumenten zu finden: dem EDI-Implementierungshandbuch, der Verfahrensanweisung Atlas und dem Merkblatt für Teilnehmer zum AES Release 3.0. 


Zusätzlich sollten auch die folgenden ATLAS-Infos beachtet werden: 

  • ATLAS – Info 0306/22 vom 24.03.2022,
  • ATLAS – Info 0393/23 vom 02.01.2023 und
  • ATLAS – Info 0501/23 vom 28.08.2023.


Unternehmen wurden am 13.11.2023 mit der ATLAS Info 0535/23 darüber informiert, dass diese Anforderungen am 25.11.2023 in der IAA-Plus umgesetzt werden. Da es sich bei der IAA-Plus um eine Browseranwendung handelt, sind insbesondere folgende Aspekte zu beachten: 

  • Nutzung von XML Vorlagen: Änderung der Nachricht von „DEXPDE“ zu „DEXPDF“
  • Hinweise zu noch offenen AES 2.4-Vorgängen 
  • Ausgabe und Erfassung von Zeitpunkten: Wechsel von MEZ bzw. MESZ zu UTC
  • Übergangsregelungen für einige Datenelemente/Datengruppen
  • Stammdatenverwaltung: Stammdaten, die sowohl unter AES 2.4 als auch unter 3.0 gelten, werden migriert (Adressdaten, Ware, Warenort), AES 3.0 spezifische Ergänzungen sind nachzuholen (Anlage und Bearbeitung von Bewilligungen und verbindliche Auskünfte)
  • MRN und Barcode drucken: Die MRN wird erst mit der Annahme des Ausfuhrvorgangs und der Statusmeldung „Statusmeldung zur Ausfuhr“ bekanntgegeben
  • Statuswerte: „Altvorgänge“ werden weiterhin im AES 2.4-Format angezeigt
  • Anzeige von Nachrichten: Nachrichten werden im Verzeichnisbaum gelistet


Unternehmen, die regelmäßig die IAA-Plus Anwendung nutzen, sollten sich mit den AES 3.0 spezifischen Anforderungen vertraut machen. Das IAA-Plus Handbuch und die dazugehörigen Kurzanleitungen können zusätzlich zu den oben genannten Informationen hilfreich sein. 
 

Quelle

ATLAS Info 0535/23 vom 13.11.2023

ATLAS – Info 0306/22 vom 24.03.2022

ATLAS – Info 0393/23 vom 02.01.2023 

ATLAS – Info 0501/23 vom 28.08.2023

Handbuch IAA-Plus für AES 3.0

Kurzanleitungen zur IAA-Plus für das AES-Release 3.0

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