EU-Parlament einigt sich auf eine Europäische Lieferkettenrichtlinie

Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) stellt weitreichende Sorgfaltspflichten für europäische Wirtschaftsbeteiligte auf.

Die CSDDD soll eine weltweite Verbesserung des Umwelt- und Menschenrechtsschutzes bewirken. Durch die Einhaltung von Sorgfaltspflichten für Unternehmen sollen negative Auswirkungen auf die Umwelt und Menschenrechte entlang der gesamten Lieferkette minimiert werden. Im Einzelnen richten sich die Maßnahmen insbesondere gegen Kinderarbeit, Sklaverei, Ausbeutung von Arbeitskräften, Entwaldung, übermäßigen Wasserverbrauch und Schädigungen des Ökosystems.
 

Anwendungsbereich und Inhalt der Sorgfaltspflichten 
Die CSDDD richtet sich zunächst an alle Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern und einem Gesamtumsatz von mindestens 150 Mio. €. Außerdem vom Anwendungsbereich erfasst sind Unternehmen mit über 250 Mitarbeitern und einem Gesamtumsatz von mehr als 40 Mio. €, wenn mindestens 20 Mio. € mit einem der folgenden Bereiche erwirtschaftet wird:

  • Herstellung von und Großhandel mit Textilien, Kleidung und Schuhwerk
  • Landwirtschaft, einschließlich Forstwirtschaft und Fischerei
  • Herstellung von Nahrungsmitteln und Handel mit landwirtschaftlichen Rohstoffen
  • Gewinnung von und Großhandel mit Bodenschätzen oder Herstellung von damit verbundenen Produkten
  • Baugewerbe

Die Regelungen finden auch auf Unternehmen mit ihrem Hauptsitz außerhalb der EU Anwendung, solange innerhalb der EU die oben genannten Kriterien erfüllt werden.


Die Unternehmen, die vom Anwendungsbereich der CSDDD erfasst sind, müssen eine Sorgfaltsprüfung in ihre Risikomanagementsysteme aufnehmen, mit denen negativen Auswirkungen entlang der Lieferkette vorgebeugt wird. Hierzu gehören im Einzelnen die Einrichtung eines Beschwerdemechanismus, ein Bekenntnis zu den Verpflichtungen der CSDDD und die regelmäßige Überprüfung von deren Einhaltung.


Zudem ist ein Plan zu erstellen, mit dem das Ziel des Pariser Klimaschutzabkommens erreicht werden soll, die Erderwärmung auf 1,5°C zu begrenzen.
 

Sanktionen bei Verstößen 
Jeder Mitgliedstaat der Europäischen Union soll eine Aufsichtsbehörde bestimmen, die die Einhaltung der Pflichten überwachen soll. Diesen Stellen wird die Befugnis eingeräumt, eigene Ermittlungsmaßnahmen durchzuführen und Verstöße zu sanktionieren. Neben einem „naming and shaming“ können Geldbußen von bis zu 5 % des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden. Zudem wird in der Pressemitteilung des Europäischen Parlaments ausdrücklich auf eine Schadensersatzverpflichtung gegenüber den Opfern von Verstößen hingewiesen.

 

Quellen

Corporate due diligence rules agreed to safeguard human rights and environment

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