Überarbeitung des UZK-Arbeitsprogramms 2023

Am 28. November 2023 befürwortete der Ausschuss der Europäischen Kommission zum Unionszollkodex den Entwurf eines Durchführungsbeschlusses zur Festlegung des UZK-Arbeitsprogramms. Dieser wird im Anschluss an die Annahme durch die Kommission im Amtsblatt veröffentlicht.


Das Arbeitsprogramm wird die seit 2019 geltende Fassung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/2151 der Kommission vom 13. Dezember 2019 zur Festlegung des Arbeitsprogramms für die Entwicklung und Inbetriebnahme der im Zollkodex der Union vorgesehenen elektronischen Systeme ersetzen.


Das seit 2019 geltende Arbeitsprogramm enthält Daten für die Inbetriebnahme transeuropäischer und nationaler Systeme, wie NCTS (New Computerized Transit System), AES (Automatisiertes Ausfuhrverfahren) oder ICS2 (Import Control System 2), sowie regelt Zeiträume für die Einrichtung dieser Systeme und damit einhergehende Übergangsmaßnahmen.
Ziel ist es, alle Kontakte zwischen Wirtschaftsbeteiligten und Zollbehörden elektronisch abzuwickeln. Mehrere Systeme zur elektronischen Abwicklung wurden bereits erfolgreich in den Mitgliedstaaten etabliert. Dennoch stellte die Kommission in ihrem Fortschrittsbericht vom 10. Februar 2023 fest, dass weiterhin Herausforderungen und Risiken bestehen, wenn es darum geht, die Einführung der elektronischen Systeme des UZK innerhalb der festgelegten Fristen sicherzustellen.


Die Überarbeitung des Arbeitsprogramms soll genau auf diese Herausforderungen und Risiken eingehen. Hinsichtlich der Umsetzung ist die Veröffentlichung des Durchführungsbeschlusses der Kommission abzuwarten.
 

Quelle

UCC Work Programme 2023 revision

EU-ZK-Arbeitsprogramm – Fortschrittsbericht 2021

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