Zusätzliche Zölle auf die Einfuhren bestimmter Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika

Mit der DELEGIERTEN VERORDNUNG (EU) 2021/704 DER KOMMISSION vom 26. Februar 2021 zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/196 des Europäischen Parlaments und des Rates werden zusätzliche Zölle auf die Einfuhren bestimmter Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika erhoben.

Da es die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) versäumten, das Gesetz über Ausgleichszahlungen für anhaltende Dumping- und Subventionspraktiken (Continued Dumping and Subsidy Offset Act, im Folgenden „CDSOA“) mit ihren Verpflichtungen aus den Übereinkommen der Welthandelsorganisation (WTO) in Einklang zu bringen, wurde mit der Verordnung (EU) 2018/196 ein zusätzlicher Ad-valorem-Zoll („Zoll vom Warenwert“) von 4,3 % auf die Einfuhren bestimmter Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten eingeführt.

Die Kommission muss im Einklang mit der WTO-Genehmigung Zollzugeständnisse gegenüber den USA aussetzen und den Umfang dieser Aussetzung jedes Jahr an den Umfang der zu diesem Zeitpunkt durch das CDSOA zunichtegemachten oder geschmälerten Vorteile der Union anpassen.

2020 wurde der Umfang der Aussetzung auf einen zusätzlichen Wertzoll von 0,012 % angepasst und die Verordnung (EU) 2018/196 wurde entsprechend geändert.

Den von der Zoll- und Grenzschutzbehörde der USA veröffentlichten Daten zufolge belaufen sich die zunichtegemachten oder geschmälerten Vorteile der Union auf 236.314,72 USD.

Die Europäische Kommission erhebt somit ab dem 01.05.2021 auf die folgenden KN-Codes bzw. beschrieben Waren zusätzliche Zölle in Höhe von 0,1 % zusätzlich zu den bereits bestehenden Regelzollsätzen und in Teilen bestehenden Schutzzöllen:

  • 0710 40 00
  • Ex 9003 19 00 „Fassungen aus unedlen Metallen“
  • 8705 10 00
  • 6204 62 31.

Auf ein Jahr gerechnet entspricht ein zusätzlicher Wertzoll von 0,1 % auf die Einfuhren der zuvor aufgeführten Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten einem Handelswert von höchstens 236.314,72 USD.

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DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2021/704 DER KOMMISSION vom 26. Februar 2021

Quelle

EUR-Lex

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