Liebe Leserinnen und Leser,

mit unserem Newsletter Nr. 9/2021 informieren wir Sie über Neuigkeiten aus unseren Beratungsbereichen Zoll, Umsatzsteuer und Exportkontrolle.

Zollrecht

Der EuGH äußert sich zur zollwertrechtlichen Behandlung von bereits im Kaufpreis enthaltenen Beförderungskosten.

Seit 01.05.2021 werden für bestimmte Produkte zusätzliche Zölle bei der Einfuhr von Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika fällig.

Das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich wurde in seiner durch das Europäische Parlament verabschiedeten Fassung im Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 149 vom 30. April 2021 veröffentlicht.

Die Europäische Kommission hat ihre Leitlinien zur Erstattung von Antidumpingzöllen aktualisiert.

Des Weiteren ruft sie zur Teilnahme an einer Umfrage zur Bewertung des UZK auf. Bis zum 19.07.2021 können Beiträge eingereicht werden.

Die Befreiung von Zollabgaben und Einfuhrumsatzsteuer für bestimmte Hilfsgüter wurde bis Ende des Jahres verlängert. Darüber hinaus ergänzt die deutsche Zollverwaltung ihre Hinweise, was bei der Anmeldung von Impfstoffen zu beachten ist.

Umsatzsteuerrecht

Zum 01.07.2021 treten die Änderungen im Bereich des eCommerce (der neue Fernverkauf, Lieferkommission bei Einschaltung eines Online-Marketplaces in Drittlandskonstellationen, One-Stop-Shops und Import-One-Stop-Shop) in Kraft. Das BMF-Schreiben v. 20.04.2021 fasst die bisherigen Grundsätze zur Haftung der Marktplatzbetreiber unter Berücksichtigung der Änderungen zum 01.07.2021 nunmehr erstmalig im Umsatzsteuer-Anwendungserlass zusammen.

Exportkontrolle | Außenwirtschaftsrecht

In dem vom OLG Hamburg beim EuGH vorgelegten Vorabentscheidungsersuchen zum Zivilrechtsstreit der iranischen Bank Melli gegen die Telekom Deutschland GmbH über die Wirksamkeit der Kündigung von Telekommunikationsdienstleistungen vor dem Hintergrund der EG-Blocking-VO hat der Generalanwalt seine Schlussanträge gestellt.

In einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren hat das VG Frankfurt a.M. per Beschluss klargestellt, dass sich die Notwendigkeit der Kontrolle von Dual-use Gütern nicht in der Gefahr einer missbräuchlichen militärischen Verwendung erschöpft, sondern auch aus anderen Gründen gerechtfertigt sein kann.

Nach monatelangen Auseinandersetzungen schreitet das Verfahren zur Einführung eines deutschen Lieferkettengesetzes voran. Nachdem das Bundeskabinett am 03.03.2021 den Gesetzesentwurf verabschiedet hat, war nun der Deutsche Bundestag am 22.04.2021 in erster Lesung mit dem Gesetzesentwurf befasst.

Einzelheiten können Sie den Beiträgen hierzu entnehmen.

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