BMF in Kürze

Merkblatt zur Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr und Vordruckmuster „Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigungen für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhren im nichtkommerziellen Reiseverkehr“

Mit BMF-Schreiben v. 12.08.2014 wird in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder das Merkblatt zur Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr nach dem Stand August 2014 neu herausgegeben.

Hier finden Sie das BMF-Schreiben und das Merkblatt.

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung des Sponsorings aus Sicht des Sponsors

Unter Bezugnahme auf das BMF-Schreiben v. 13.11.2012 weist das BMF in seinem Schreiben v. 25.07.2014 darauf hin, dass in den Fällen, in denen der Sponsor auf seine Unterstützung ohne besondere Hervorhebung lediglich hinweist, kein Leistungsaustauschverhältnis vorliegt. Von einem zu vernachlässigenden Hinweis i.d.S. kann jedoch nicht ausgegangen werden, sofern dem Sponsor das ausdrückliche Recht eingeräumt wird, die Sponsoringmaßnahme im Rahmen eigener Werbung zu vermarkten. Der UStAE wird entsprechend geändert.

Das BMF-Schreiben finden Sie hier.

GoBD ist auf dem Vormarsch

Der Nachfolger von GDPdU und GoBS soll nach langer Vorbereitungszeit voraussichtlich im Herbst 2014 durch das BMF veröffentlicht werden. Seit Mai 2014 liegt ein aktueller Entwurf dieses neuen Schreibens zur Verabschiedung vor.

Mit den „Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ werden eine Reihe unterschiedlicher Schreiben und Vorschriften des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) in Bezug auf den Umgang mit elektronischen Daten und Dokumenten aus steuerrechtlicher Sicht zusammengefasst.

Direkt betroffen hiervon ist auch der Einsatz von Dokumenten Management Systemen für die Aufbewahrung von steuerlich relevanten Belegen.

Für alle IT-Systeme gilt nach wie vor: Die verschiedenen Zugriffsarten von Betriebsprüfern müssen sicherstellen, dass der Prüfer auf die steuerlich relevanten Daten aus den jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungszeiträumen zugreifen kann. Mit einer Vorabanalyse der GDPdU-Daten hat der Steuerpflichtige die Möglichkeit, sich bereits vor einer Betriebsprüfung einen Überblick über seine steuerrelevanten Daten in den entsprechenden Systemen zu verschaffen und mögliche Schwachstellen zu identifizieren.

Den Entwurf des BMF-Schreibens finden Sie hier.